AfD Verbot

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 02. Mai 2025 die AfD bundsweit von Verdachtsfall als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grundlage war ein 1.100 Seiten umfassendes Gutachten. Dagegen hat die AfD geklagt. Das BfV sagte Stillhalten zu, bis das Gerichtsurteil vorliegt. Andere Gerichte hatten zuvor (z.B. OVG NRW 2024) die Verdachtsfall-Einstufung bestätigt. Unabhängig davon haben die Landesämter für Verfassungsschutz in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg die jeweiligen Landesverbände als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Als „rechtsextremer Verdachtsfall“ wurden durch das BfV und jeweilige Landesämter die AfD Landesverbände von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erklärt. Die AfD klagt gegen mehrere Einstufungen; einige sind vor Gericht anhängig oder bestätigt.

In Deutschland kann eine Partei nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verboten werden, wenn sie verfassungswidrig ist.

Voruassetzung dafür ist, dass die Partei darauf ausgelegt sein muss, die freiheitliche demokratische Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen – mit aktiver kämpferischer Haltung und realer Erfolgsaussicht.

Wichtig dabei ist das Wort „und„. Da die NPD 2017 eine Wählervotum von unter 1% aufwies, wurde der Antrag wegen fehlender „realer Erfolgsaussicht“ der Partei abgelehnt, denn damit fehlte einer der beiden Voraussetzungen.

Vergleicht man die beiden Verfahren (eines abgeschlossen, eines möglich) ergibt sich folgende Gegenüberstellung:

Kriterium
Verfassungsfeindlich


Potenzialität

Finanzierung

NPD
Ja (rassistisch, antisemitisch, feindlich gegenüber Freiheitlich Demokratischer Grundordnung).
Nein (Wähleranteil < 1%, keine Mandate).

Seit 2004 keine Finanzierung mehr aus Steuergeldern,

AfD
Ja (Gutachten für BfV gesichert rechtsextrem, ethnisch definierter Volklsbegriff, Remigrationsvorhaben).
Ja (derzeit zweitstärkste Kraft mit 20%+ und starke Landesverbände.
Finanzierung aus Steuermitteln. Im Jahr 2025 erhilet die AfD 12,78 Millionen € und zusätzlich 82 Millionen € pro Jahr für 152 BT Abgeordnete plus Landtagsmandate.

Darüberhinaus über 5 Millionen € aus Großspenden, die immer stärker fließen, je mehr die Partei salonfähig gemacht wird. Aus Österreich kamen 2,349 Millionen € eines Herrn Dingler (da wird wohl nicht zu unrecht ermittelt, ob es sich um einen Strohmann handelt), 999.990 € von Horst Jan Winter ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Firma Bötcher AG aus Jena. Udo Böttcher hat dazu gesagt: „Ich habe Horst Jan Winter vor einiger Zeit sehr viel Geld geschenkt.
Das waren 2 Millionen Euro. Denn er ist sehr krank. Horst Jan Winter wollte mit dem Geld eine Behandlung in dem Land Amerika bezahlen. Die Behandlung kostet sehr viel Geld.“ (Schön, dass es so edle Menschen gibt).

Also, wo stehen wir? Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte: 1930 sammelten Preußische Beamte (u.a. Robert Kempner) Beweise für §129 StGB (staatsfeindliche Vereinigung) gegen die NSDAP; Reichsjustizminister (Johann Victor Bredt von der Zentrumspartei [Vorgängerpartei der CDU]) lässt das Verfahren wegen Zulauf/Wahlerfolge nicht zu. Parallel zu heute? CDU-Generalsekretär Thorsten Frei (2025): Hohe Hürden (über Rechtsextrem-Einstufung hinaus), Risiko eines Scheiterns (Opferrolle für AfD), Anhänger würden bleiben; stattdessen gute Politik gegen Populismus. Wie hat sich die Zentrumspartei gegenüber der NSDAP Verhalten? Die Zentrumspartei kämpfte rhetorisch gegen NSDAP, tolerierte aber den Zulauf. 1932 erfolgte vom Zentrum keinesfalls eine scharfe Verurteilung des NSDAP-Wahlerfolgs (37%); sondern der Fokus lag auf Regierungsbildung und die Hoffnungen auf „Mäßigung“ durch Verantwortung. Parallele zu heute? Herr Spahn forderte parlamentarischen Normal-Umgang, um den Wähler ernst zu nehmen. Hermann Winkler (CDU-MdB, Sachsen) forderte eine Koalitionen mit AfD in Ostdeutschland. Alexander Dobrindt (CSU): 2025 plädierte für Tolerierung durch AfD bei Minderheitsregierungen.
Am 23. März 1933 stimmte das Zentrum geschlossen dem Ermächtigungsgesetz zu! Am 05. Juli 1933 erfolgte die Selbstauflösung und ein Aufruf zur Unterstützung des NS Staats. Ist es das, was Herr Spahn vorhat?

Ich würde diese Menschen gerne fragen, ob sie aus der Geschichte absolut nicht gelernt haben oder weshalb sie davon ausgehen, dass heute doch alles anders ist. Ist es eben nicht, siehe die nächsten Sätze. Rechtsnationalen gelingt Überholmanöver, wo Konservative schwach sind bzw. anfänglich mit ihnen koalieren, Beispiele: Österreich (heute rechtsnational vorn), Italien (Democrazia Christiana liegt heute bei 1%), Niederlande (rechtsnational führt), Ungarn (keine demokratische konservative Partei mehr), Deutschland (Maximlian Krah von der AfD: „Die politische Rechte kommt nur dann zum Erfolg, wenn die Christdemokraten verschwinden.“).

§21, Abs. 2 des GG der Bundesrepublik lautet: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Anträge auf ein Parteiverbot können ausschließlic Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung Bundesverfassungsgericht stellen.

Wenn ein solcher Antrag nicht gestellt wird, impliziert dies, dass Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung der Ansicht sind, dass die AfD verfassungsgemäß handelt, also dass die Augrenzung von Flüchtlingen und Menschen anderer Herkunft ebenso verfassungsgemäß ist, wie das Vorhaben der Remigration und/oder z.B. die Abschaffung des ÖRR. Wir sind exakt wieder in 1932 angelangt. Kurze und beileibe nicht vollständige Liste aus dem Regierungsprogramm der AfD (Sachsen-Anhalt):

Abschaffung Asylgrundrecht

Kichenstaatsleistungen streichen

Landeszentrale für politische Bildung soll abgeschafft werden
Vereinsförderung nur für „patriotische“ Inhalte bzw. Zwecke

Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge, um den ÖRR zu zerstören

nicht verfassungskonform entsprechend Art. 16a GG
verfassungswidrig, steht gegen Art. 140 GG
widerspricht Demokratiepflicht Art. 20, Abs. 2 GG
Diskrimierend und verfassungswidrig gemaß Art. 3 GG (Weltanschauungsneutralität)
verfassungswidrig, steht gegen Art.5, Abs. 1 S. 2 GG und gegen BVERfG, das sagt ÖRR ist demokratisches Gebot

Und noch ein Wort zum Verhalten der Medien. Die Bürgerliche Zeitungen (z.B. Hugenberg-Konzern: B.Z. am Mittag) berichteten wohlwollend über NSDAP (Nationalismus, Antikommunismus); daneben der Völkische Beobachter und der Angriff. Der Wahlerfolg 1930 wird insbesondere durch eine Sensationen-Berichterstattung der Hugenberg Presse verstärkt. Parallele zu heute? Die Springer Presse, insbesondere BILD und WELT kennen keinerlei Zurückhaltung mehr, verstärkt durch das Lügenportal NIUS wird aus allen Rohren geschossen.

Die Lügen über das sogenannte Heizungsgesetz (eingebracht vom CDU Mann Altmeier) führten zur Aussage „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft“, was nicht zutrifft, es wird wohl bleiben wie es ist, da auch die jetzige Bundesregierung an EU Recht gebunden ist.
Die unsägliche Bekämpfung und Zurückweisung von Habeck’s Investitionsvorhaben „Deutschlandfonds“ wurde von Herrn Merz als großer Erfolg seiner Regierung verkauft. Die Medien kann man nicht verbieten und sollte es auch nicht, aber man kann die undemokratischen Hetzmedien meiden.

Fazit: Wenn wir nicht zurück ins Jahr 1930 und folgende wollen, gibt es nur eine wichtige Aufagbe:

AfD V E R B O T J E T Z T!

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