AfD Verbot

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 02. Mai 2025 die AfD bundsweit von Verdachtsfall als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grundlage war ein 1.100 Seiten umfassendes Gutachten. Dagegen hat die AfD geklagt. Das BfV sagte Stillhalten zu, bis das Gerichtsurteil vorliegt. Andere Gerichte hatten zuvor (z.B. OVG NRW 2024) die Verdachtsfall-Einstufung bestätigt. Unabhängig davon haben die Landesämter für Verfassungsschutz in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg die jeweiligen Landesverbände als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Als „rechtsextremer Verdachtsfall“ wurden durch das BfV und jeweilige Landesämter die AfD Landesverbände Weiter lesen...